Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Besteller Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki an.
Ausnahmen hiervon bilden reine Vermittlungsgeschäfte von Markenartikeln. Diese Firmen liefern und fakturieren auch nach ihren eigenen Bedingungen.
Die Preise gelten zzgl. Mehrwertsteuer, zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto, oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto.
Bei Übersendung einer Werbetextbestätigung an den Besteller gilt die Werbeanlage dann als einwandfrei, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden eine Korrektur der Werbeanlage bei der Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki vorliegt.
Die Lieferung kann vor dem eingetragenen Liefermonat erfolgen. In diesem Fall wird jedoch die Rechnung auf den 1. Tag des vorgesehenen Liefermonats valutiert. Von diesem Tag an beginnt die Zahlungsfrist zu laufen.
Eingetragener Liefermonat „00“ bedeutet Lieferung nach Fertigstellung – jedoch max. binnen drei Monaten nach Auftragseingang, wenn Lieferjahr und Auftragsjahr gleich lauten. Ist die Lieferung im Folgejahr vereinbart, so ist spätes ter Liefermonat der März dieses Jahres.
Druck-, Atelier-, Transport- und sonstige Nebenkosten werden in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstandene Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr zu erstatten.
Befindet sich der Besteller bei Erteilung eines Auftrages hinsichtlich einer früheren Verpflichtung in Zahlungsverzug, ist die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki berechtigt, den neuen Auftrag nur gegen Vorkasse anzunehmen.
Die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Besteller Verpflichtungen aus vorherigen Aufträgen nicht erfüllt hat.
Ein Rücktittsrecht hat die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki auch, wenn sie Hinweise auf Zahlungsrisken beim Besteller hat.
Bei Lösung des Bestellers vom Auftrag vor Fertigstellung der Ware ist die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki berechtigt, dem Besteller bis zu 80% des Auftragswertes für Bearbeitungskosten ohne Einzelnachzuberechnen.
Bei Druckaufträgen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5% vor.
Bei Überschreitung der Lieferfrist über den vorgesehenen Liefermonat hinaus hat der Besteller der Firma Hausmsanns WerbeART schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind spätestens 14 Tage nach Erhalt schriftlich bei der Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki zu reklamieren.
Im Falle mangelhafter Lieferung hat der Besteller nur einen Anspruch auf Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung, die in angemessener Frist zu erfolgen hat. Schlägt die Ersatzlieferung bzw. Nachbesesserung fehl, kann der Besteller wahlweise die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Geringe Abweichungen in Qualität oder Ausführung sind gestattet.
Technische Änderungen zu Artikelverbesserung behält sich die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki vor.
Schriftart und Aufbau der Werbetextes, sowie die Überarbeitung von original Firmenzeichen und Originalschriftzügen die ggfs. unter dem Gesichtspunkt einwandfreier Druckausführung bei Berücksichtigung von Größe und Material der Artikel notwendig werden, behält sich Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki vor.
Bei schriftlicher Auftragserteilung kann sich die Firma Hausmanns WerbeART Miriam Briki bei der Ausführung des Auftrages nur nach dem richten, was auf dem Auftragsschein und in diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen hinsichtlich Artikel, Preis, Mengeangaben und Lieferzeit festgehalten worden ist. Nebenabreden, die nicht schriftlich auf dem Auftragsformulat festgehalten sind, sind ungültig.
Ist der Besteller Kaufmann oder hat der Besteller keinen Wohnsitz im Inland bzw. ist ein Wohnsitz im Inland zum Zeitpunkt der Klage nicht zu ermitteln, so ist Solingen Erfüllungsort und Gerichtsstand.
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